Bürgergemeinde Landquart
Postfach 54
7206 Igis
Telefon 081 322 96 86
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Büroöffnungszeiten: Donnerstag 16.00 - 18.00


Das Landquarter Bürgerrecht kann Personen mit Wohnsitz in Igis, Landquart und Mastrils erteilt oder zugesichert werden. Die Mindestwohnsitzdauer in der Gemeinde Landquart beträgt 6 Jahre für SchweizerInnen beziehungsweise 10 Jahre für AusländerInnen.
Die Verwaltung prüft die formellen Anforderungen und leitet die Dokumente an die Einbürgerungskommission weiter.
Die Einbürgerungskommission lädt die gesuchstellende Person zu einem Gespräch ein, in dem insbesondere die Integration und Vertrautheit (bei AusländerInnen) gemäss Artikel 5 KBüV geprüft wird. Sie erstellt einen Bericht und erstattet dem Bürgerrat Antrag.