Einbürgerungen

Das Igiser Bürgerrecht kann Personen mit Wohnsitz in Igis erteilt oder zugesichert werden. Die Mindestwohnsitzdauer in der Gemeinde Igis beträgt 6 Jahre für SchweizerInnen beziehungsweise 10 Jahre für AusländerInnen.

Die Verwaltung prüft die formellen Anforderungen und leitet die Dokumente an die Einbürgerungskommission weiter.

Die Einbürgerungskommission lädt die gesuchstellende Person zu einem Gespräch ein, in dem insbesondere die Integration und Vertrautheit (bei AusländerInnen) gemäss Artikel 5 KBüV geprüft wird. Sie erstellt einen Bericht und erstattet dem Bürgerrat Antrag.