Die Bürgergemeinde Igis besteht aus den in der politischen Gemeinde Igis wohnhaften Ortsbürgern.

Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Der Bürgergemeinde steht im Rahmen des kantonalen Rechts die Selbstverwaltung zu.

Die ordentlichen Organe der Bürgergemeinde sind:
a) die Bürgergemeindeversammlung
b) der Bürgerrat
c) die Rechnungsrevisoren