Was muss ich erfüllen, um Landquarterin/Landquarter zu werden?
AusländerInnen
Wohnsitzerfordernis
Bund
12 Jahre, wovon 3 in den letzten 5 Jahren
Kanton
6 Jahre, wovon 3 in den letzten 5 Jahren
Landquart (inkl. Igis und Mastrils)
10 Jahre, wovon mind. 2 ununterbrochen vor Gesuchseinreichung
Eignung
- Integriert in die kantonale und kommunale Gemeinschaft.
- Pflege von sozialen Beziehungen bzw. Kontakte zur einheimischen Bevölkerung.
- Vertraut mit den kantonalen und kommunalen Lebensgewohnheiten und Verhältnissen, sowie einer Kantonssprache.
- Grundlagenkentnisse über die politische und gesellschaftliche Ordnung. Akzeptanz der Bündner Kultur, genügend Kenntnisse einer Kantonssprache zur Verständigung mit den Behörden und der einheimischen Bevölkerung.
- Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung (keine Strafregistereinträge, keine Pfändungs- und Konkursverlustscheine in den letzten 5 Jahren).
- Nichtgefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz.
- Keine Verbindungen zu Terrororganisationen und organisierten Verbrechen, keine Mitgliedschaft in verbotenen Organisationen.
- Gesicherte Existenzgrundlage - keine Fürsorgeabhängigkeit, (sofern in den letzten 10 Jahren öffentliche Unterstützungsleistungen bezogen wurden, müssen diese zurückbezahlt sein!).
- Vorhandene Schulden (Kleinkredite, Leasingverträge) dürfen das Doppelte des monatlichen Einkommens nicht übersteigen.
- Keine Suchtkrankheiten, keine Arbeitslosigkeit, kein hängiges IV-Verfahren.
Was muss ich erfüllen, um Landquarterin/Landquarter zu werden?
AusländerInnen
Formulare
Formulare können beim Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden, Karlihof 4, 7001 Chur bezogen, oder über die Homepage Formular-Link heruntergeladen werden.
Es sind dies folgende Formulare:
- Einbürgerungsgesuch- Antragsformular
- Lebenslauf
- Steuerbescheinigung
- Merkblatt zur Einreichung von Dokumenten zur Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger
Die benötigten Beilagen sind auf dem Antragsformular (3. und 4. Seite) aufgeführt.
Alle Voraussetzungen erfüllt?
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, sind die vollständigen Unterlagen an folgende Adresse zu senden:
Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden
Bürgerrechtsdienst
7001 Chur